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Wichtige Hinweise

Keine Qualität ohne erfahrene Ärzte!

Die gesetzlichen Qualifikationsvoraussetzungen eines Arztes, der kernspintomographisch tätig sein möchte, verlangen einen Erfahrungsschatz von nur 3000 MRTs insgesamt. Demgegenüber beurteilen wir in unserer Gemeinschaftspraxis allein jedes Jahr mit unseren vier Geräten mehr als 20.000 kernspintomographische Untersuchungen. Ständige interne und externe Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – Die Medizin entwickelt sich. 

Benötige ich einen Termin?

Die reine MRT-Untersuchung selbst (ohne Aufklärung, Anamnese, Befundung, Arztgespräch usw.) dauert je nach Fragestellung oder zu untersuchendem Bereich nur wenige Minuten. Im Einzelfall kann unser Arzt es jedoch für erforderlich erachten, weitere Informationen durch ergänzende Serien zu gewinnen (z.B. nach Kontrastmittelgabe).

Um die Wartezeit so gering wie möglich halten zu können, müssen wir diese Untersuchungen daher terminieren. Dabei sind wir stets bestrebt, Ihren Wünschen entsprechend, schnelle und kurzfristige Termine anzubieten. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 0231 - 55 0 55 oder hier!

Wie muss ich mich vorbereiten?

Für eine Kernspintomographie ist keine spezielle Vorbereitung erforderlich. Allerdings sollten Sie bequeme Kleidung tragen. In der Umkleidekabine entkleiden Sie die zu untersuchende Region. Näheres hierzu erfahren sie vor der Untersuchung durch unsere Assistentinnen. Bei Kontrastmitteluntersuchungen oder auch bei Spezialuntersuchungen sind darüber hinaus spezielle Vorbereitungen erforderlich, über die wir Sie bei der Terminvergabe bereits informieren.

Was ist bei MRT-Untersuchungen zu beachten?

Da das System aber mit einem starken Magnetfeld arbeitet, sind einige Vorsichtsmaßnahmen erforderlich:

Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:

Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?

Radiologische und nuklearmedizinische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung dürfen nur als "Auftragsleistung" erbracht werden. Das bedeutet, dass eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung immer auf Veranlassung ihres behandelnden Arztes erfolgen muss. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.

Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein "Nachreichen" ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.


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