Das Bild zeigt Geld in Scheinen und Münzen

Die Qual der Wahl

Krankenkassen im Vergleich: Manche leisten jetzt weniger.

Viele Krankenkassen schrauben zum Jahresbeginn an ihren Beitragssätzen und erheben oder senken Zusatzbeiträge. Was dabei untergeht: Auch der Leistungskatalog verändert sich fast immer. Günstigere Beiträge machen sich daher nicht für jeden bezahlt …

Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen

Stets zum Jahresbeginn herrscht wieder Hektik bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich zum Einheitsbeitrag von 14,5 Prozent dürfen die Kassen beliebig hohe Zusatzbeiträge erheben. Viele Krankenkassen nutzen diesen Spielraum, um an der Beitragsschraube zu drehen.

Manche reduzieren den Zusatzbeitrag und kommunizieren dies sehr medienwirksam. Dabei verschweigen Sie mitunter, dass die Betragssenkung durch eine Kürzung ihrer Zusatzleistungen „erkauft“ wurde. So wird eine vermeintliche Beitragssenkung oftmals zum Eigentor für den Versicherten.

Reiseimpfungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigung, Homöopathie, Künstliche Befruchtung oder Haushaltshilfen – all das sind Zusatzleistungen, die einem Rotstift zum Opfer fallen können.

Versicherte haben jedoch in unterschiedlichen Lebenssituationen auch unterschiedliche Ansprüche und sollten sich daher die Krankenkasse suchen, die Ihren persönlichen Leistungsbedarf am besten abbildet. Gut, dass sich von Zeit zu Zeit Verbraucherorganisationen, wie die Stiftung Warentest oder Vergleichsportale, wie gesetzlichekrankenkassen.de mit diesen Veränderungen auseinandersetzen.

Ein Krankenkassenwechsel ist mit zwei Monaten Vorlauf möglich, sofern der Versicherte mindestens 18 Monate beim bisherigen Anbieter versichert war. Bevor man wegen einer einzelnen Extraleistung kündigt, empfiehlt es sich aber, mit der Krankenkasse zu reden. Kassen möchten ungern Versicherte verlieren und zeigen sich bisweilen durchaus kulant, so dass man doch noch das bekommt, was man möchte.

Entwarnung für die Radiologie

Ob und inwieweit radiologische Verfahren der gesamten Bevölkerung zugänglich gemacht wird, entscheidet in Deutschland neben dem Gesetzgeber insbesondere auch der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen“. Und der hat entschieden, dass alle wichtigen radiologischen Verfahren der gesamten Bevölkerung gleichermaßen zur Verfügung stehen sollen.
Damit sind unsere Leistungen „Regelleistungen“, die von keiner Krankenkasse gestrichen werden können. Ebenso besteht in der Radiologie kaum Raum für sinnvolle „Selbstzahler-Leistungen“ (sogenannte „IGeL“-Leistungen). Aus diesem Grund werden wir in unserer Praxis Niemandem etwas aktiv verkaufen. Bleiben Sie kritisch.

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir daher zum Termin neben Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lediglich Ihren Überweisungsschein.