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Wichtige Hinweise

Keine Qualität ohne erfahrene Ärzte!

Die gesetzlichen Qualifikationsvoraussetzungen eines Arztes, der radiologisch tätig sein möchte, verlangen einen Erfahrungsschatz von nur 1.000 Röntgenuntersuchungen insgesamt. Demgegenüber beurteilen wir in unserer Gemeinschaftspraxis allein jedes Jahr etwa 30.000 Röntgenuntersuchungen. Ständige interne und externe Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – Die Medizin entwickelt sich.

Benötige ich einen Termin?

Die Röntgenuntersuchung selbst (ohne Befundung, Arztgespräch usw.) dauert nur wenige Sekunden. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, dass unser Arzt sich für ergänzende Untersuchungen (z.B. Ultraschall oder Computertomographie) entscheidet. Damit wir die Wartezeit für Sie so gering wie möglich halten können, sollten Sie daher einen Termin vereinbaren. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Wünschen entsprechend schnelle und kurzfristige Termine anzubieten.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 0231 - 55 0 55 oder hier!

Wie muss ich mich vorbereiten?

Für eine einfache Röntgenuntersuchung ist keine spezielle Vorbereitung erforderlich. Allerdings sollten Sie bequeme Kleidung tragen. In der Umkleidekabine entkleiden Sie die zu untersuchende Region. Näheres hierzu erfahren sie vor der Untersuchung durch unsere Assistentinnen.
Bei Kontrastmitteluntersuchungen sind genaue Anweisungen einzuhalten, über die Sie bei der Terminvergabe bereits informiert werden.

Wir benötigen Ihren Röntgenpass!

Bringen Sie bitte Ihren Röntgenpass zur Untersuchung mit, damit wir ein Strahlenrisiko individuell abwägen können. Darüber hinaus werden wir hier natürlich auch die durchgeführte(n) Untersuchung(en) dokumentieren.

Sie haben noch keinen Röntgenpass?

Kein Problem. Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gern einen aus.

Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:

Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?

Radiologische und nuklearmedizinische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung dürfen nur als "Auftragsleistung" erbracht werden. Das bedeutet, dass eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung immer auf Veranlassung ihres behandelnden Arztes erfolgen muss. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.

Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein "Nachreichen" ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.


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