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Wichtige Hinweise

Keine Qualität ohne erfahrene Ärzte!

Die gesetzlichen Qualifikationsvoraussetzungen eines Arztes, der computertomographisch tätig sein möchte, verlangen einen Erfahrungsschatz von nur einigen 1.000 CTs insgesamt. Demgegenüber beurteilen wir in unserer Gemeinschaftspraxis allein jedes Jahr mehr als 10.000 computertomographische Untersuchungen. Ständige interne und externe Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – Die Medizin entwickelt sich.

Benötige ich einen Termin?

Die Computertomographie selbst (ohne Aufklärung, Anamnese, Befundung, Arztgespräch usw.) dauert je nach Fragestellung oder zu untersuchendem Bereich nur wenige Minuten. Im Einzelfall kann unser Arzt es jedoch für erforderlich erachten, weitere Informationen durch ergänzende Serien zu gewinnen (z.B. nach Kontrastmittelgabe).

Um die Wartezeit so gering wie möglich halten zu können, müssen wir diese Untersuchungen daher terminieren. Dabei sind wir stets bestrebt, Ihren Wünschen entsprechend, schnelle und kurzfristige Termine anzubieten. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 0231 – 55 0 55 oder hier!

Wie muss ich mich vorbereiten?

Für eine Computertomographie ist keine spezielle Vorbereitung erforderlich. Allerdings sollten Sie bequeme Kleidung tragen. In der Umkleidekabine entkleiden Sie die zu untersuchende Region. Näheres hierzu erfahren sie vor der Untersuchung durch unsere Assistentinnen.
Bei Kontrastmitteluntersuchungen oder auch bei Spezialuntersuchungen sind darüber hinaus spezielle Vorbereitungen erforderlich, über die wir Sie bei der Terminvergabe bereits informieren werden.

Wir benötigen Ihren Röntgenpass!

Bringen Sie bitte Ihren Röntgenpass zur Untersuchung mit, damit wir ein Strahlenrisiko individuell abwägen können. Darüber hinaus werden wir hier natürlich auch die durchgeführte(n) Untersuchung(en) dokumentieren.

Sie haben noch keinen Röntgenpass?

Kein Problem. Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gern einen aus.

Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:

  • Sie schwanger sind oder zur Zeit stillen.
  • Eine Nierenschwäche oder andere schwere Vorerkrankungen bestehen.
  • Bekannte Allergien – insbesondere auf Kontrastmittel – bestehen. In diesem Fall können wir vor der Untersuchung durch eine Medikamentengabe eine allergische Reaktion auf das Kontrastmittel verhindern.
  • Sie über Voruntersuchungen derselben Körperregion (CT-, MRT-, Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen) verfügen und diese mitgebracht haben.

Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?

Radiologische und nuklearmedizinische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung dürfen nur als „Auftragsleistung“ erbracht werden. Das bedeutet, dass eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung immer auf Veranlassung ihres behandelnden Arztes erfolgen muss. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.

Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein „Nachreichen“ ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.