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Wichtige Hinweise

Wann sollten Sie zur Mammographie gehen?

Im Rahmen der Vorsorge:

Zur Diagnostik, wenn:

Sprechen Sie mit Ihrem Gynäkologen. Er wird Sie jederzeit bestens beraten.

Keine Qualität ohne erfahrene Ärzte!

Die gesetzlichen Qualifikationsvoraussetzungen eines Arztes, der mammographisch tätig sein möchte, verlangen einen Erfahrungsschatz von nur 500 Mammographien insgesamt.
Demgegenüber beurteilen wir in unserer Gemeinschaftspraxis allein jedes Jahr etwa 12.000 mammographische Untersuchungen.

Dabei geht unser Einzugsbereich weit über die Stadtgrenzen von Dortmund hinaus. Zusätzlich werden unsere Mammographien im Rahmen einer ausgefeilten Doppelbefundung von jeweils zwei Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Ständige interne und externe Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – Die Medizin entwickelt sich.

Benötige ich einen Termin?

Die Mammographie selbst (ohne Befundung, Arztgespräch usw.) dauert nur wenige Minuten. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, dass unser Arzt einen Tastbefund erhebt oder sich für eine ergänzende Sonographie (Ultraschall) entscheidet. Damit wir die Wartezeit so gering wie möglich halten können, müssen wir diese Untersuchungen terminieren. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Wünschen entsprechend schnelle und kurzfristige Termine anzubieten.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 0231 - 55 0 55 oder hier!

Wir benötigen Ihren Röntgenpass!

Bringen Sie bitte Ihren Röntgenpass zur Untersuchung mit, damit wir ein Strahlenrisiko individuell abwägen können. Darüber hinaus werden wir hier natürlich auch die durchgeführte(n) Untersuchung(en) dokumentieren.

Sie haben noch keinen Röntgenpass?

Kein Problem. Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gern einen aus.

Wie muss ich mich vorbereiten?

Für eine digitale Mammographie ist keine spezielle Vorbereitung erforderlich. Allerdings sollten Sie bequeme Kleidung tragen. In der Umkleidekabine entkleiden Sie die zu untersuchende Region. Näheres hierzu erfahren sie vor der Untersuchung durch unsere Assistentinnen.

Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:

Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?

Bei der Mammographie als Vorsorgeleistung sind Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr alle zwei Jahre anspruchsberechtigt. Gehören Sie zu der Zielgruppe, erfolgt die Einladung schriftlich und automatisch. Einer Überweisung bedarf es dann nicht.

Die Mammographie auf Veranlassung Ihres Gynäkologen darf hingegen nur als "Auftragsleistung" erbracht werden. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.

Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein "Nachreichen" ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.


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