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Wichtige Hinweise

Wie muss ich mich vorbereiten?

Für eine nuklearmedizinische Untersuchung sind keine speziellen Vorbereitungen erforderlich. Zur Unterstützung der Anreicherung des Nuklids muss allerdings viel Flüssigkeit aufgenommen werden. Hierfür stehen in unserer Praxis kostenlose Getränke zur Verfügung. Achten Sie auch auf bequeme Kleidung.
Bei einigen speziellen Szintigraphien, wie z.B. der Myocardszintigraphie, sind besondere Vorbereitungen erforderlich. Rechtzeitig vor Untersuchungstermin erhalten Sie daher von uns alle Detailinformationen.

Welche Risiken bestehen?

Die Nuklearmedizin benutzt zur Diagnostik geringe Mengen von radioaktiven Substanzen, die  Halbwertzeiten von wenigen Stunden haben und daher eine äußerst geringe Strahlenbelastung bedeuten. Ein Allergierisiko besteht nicht.

Besteht die Möglichkeit einer Schwangerschaft, führen wir keine Szintigraphie durch. Die Schilddrüsenszintigraphie wird dann durch ein anderes diagnostisches Verfahren wie z.B. Ultraschall ersetzt.

Wie muss ich mich nach der Untersuchung verhalten?

Nach der Untersuchung sollten Sie viel trinken und die Blase häufig entleeren, da die Nuklide über die Nieren und Blase ausgeschieden werden. Die Strahlendosis ist umso geringer, je kürzer sie dort verweilen. Die Strahlenbelastung des Harns ist so gering, dass die Benutzung öffentlicher oder privater Toiletten kein Problem darstellt. Die Aktivität des Technetiums ist bereits nach spätestens zweieinhalb Tagen nicht mehr messbar.

Brauche ich einen Termin?

Die Dauer einer nuklearmedizinischen Untersuchung (ohne Befundung, Arztgespräch usw.) wird insbesondere schon durch die Anreicherungsphase des eingesetzten Nuklids bestimmt. Damit wir die Wartezeit so gering wie möglich halten können und den Einsatz der Radionuklide logistisch planen können, müssen wir diese Untersuchungen terminieren. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Wünschen entsprechend schnelle und kurzfristige Termine anzubieten.

Die Terminvergabe erfolgt nur telefonisch unter 0231 - 55 0 55 oder hier.

Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:

Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?

Radiologische und nuklearmedizinische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung dürfen nur als "Auftragsleistung" erbracht werden. Das bedeutet, dass eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung immer auf Veranlassung ihres behandelnden Arztes erfolgen muss. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.

Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein "Nachreichen" ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.


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