Das Bild zeigt einen Patienten auf einem Untersuchungsgerät mit einer Ärztin daneben sitzend

Knochendichtemessung (Osteodensitometrie)

Die Knochendichtemessung gehört seit dem 01.01.2014 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie im häufig anzutreffenden QCT-Verfahren (mittels CT) ausgeführt wird.

Um von den Krankenkassen als Leistung übernommen zu werden, muss sie zwingend in DXA-Technik durchgeführt werden. Die DXA-Technik wird vom Berufsverband der Osteologen ausdrücklich als die sicherste Messmethode zum Erkennen einer Osteoporose empfohlen (Gold-Standard).

In unserer Praxis setzen wir ausschließlich die DXA-Messtechnik ein.

Darüber hinaus müssen für die Durchführung der Knochendichtemessung – wie bisher – noch weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.

TIPP: Bleiben Sie kritisch.

Klären Sie mit Ihrem Radiologen vor Behandlungsbeginn die verwendete Messmethode, damit Sie die Knochendichtemessung nicht selber bezahlen müssen.

DXA-Osteodensitometrie in unserer Praxis