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Schmerztherapie - so ist die Vorgehensweise

Was auf Bundesebene beschlossen wurde:

Der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat seit dem 01. April 2013 festgelegt, dass die CT-gesteuerte Schmerztherapie (PRT, Facettenblockade) für gesetzlich krankenversicherte Mitglieder nur dann noch als "Kassenleistung" zur Verfügung steht, wenn ...

Was das für die Schmerztherapie und für Sie bedeutet:

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Indikation für die Durchführung der CT-gesteuerten Schmerztherapie durch einen besonders ausgebildeten Schmerztherapeuten zu stellen ist und damit auch nur dieser berechtigt ist, die Leistung als Teil eines Schmerztherapiekonzeptes anzufordern.

Vorgehensweise bei der CT-Schmerztherapie
das müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient beachten ...


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